Kosten bei Gesetzlichen Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenkassen

In so genannten „Ausnahmefällen“ wird ein Teil der Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis von manchen Krankenkassen übernommen. In den letzten Jahren wurde es allerdings schwerer, die „Ausnahmefälle“ zu begründen. Deshalb raten wir jedem, der die Therapiekosten nicht selber tragen kann, einen Therapeuten mit Kassenzulassung aufzusuchen.

Suche nach Therapeut/in mit Kassenzulassung

Falls Sie bei Ihrer Krankenkasse wenig Aussicht auf eine Finanzierung über Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis haben, empfehle ich Ihnen folgende Möglichkeiten:

1. Kontaktaufnahme mit der Therapieplatzvermittlung der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns unter 0921 787765-55030. Diese Institution hat Informationen über frei verfügbare Therapieplätze bei Psychotherapeuten, die eine Kassenzulassung haben. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, muss Ihre Krankenkasse die Therapie bei TherapeutInnen mit Kassenzulassung finanzieren.

2. Nutzung des Online-Portals www.therapie.de. Dabei achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Suchkriterium „Abrechnung“ auf „GKV: Kassenzulassung“ klicken.

3. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse.

Kostenerstattungsverfahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Psychotherapie in unserer Praxis kann nur mit großer Mühe über das sogenannte “Kostenerstattungsverfahren” von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. Da wir eine Privatpraxis und keinen Kassensitz haben, der es uns erlaubt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, können wir selten mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.  Seitdem wichtige Änderungen im April 2017 stattfanden, gibt es nur wenige Krankenkassen, die der Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens offen gegenüber stehen.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im unten stehenden Link.

Ratgeber_Kostenerstattung.pdf